Untersuchungsberechtigungsschein – Erst- und Folgeuntersuchung
Vor dem Start ins Berufsleben benötigen Jugendliche unter 18 Jahren eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Dazu benötigen sie vorab einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS).
Ab dem 01. Januar 2025 ist die Beantragung des UBS in Thüringen nicht mehr über die Einwohnermeldeämter möglich!
Nähere Informationen finden Sie unter:
http://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs
Beantragung Personalausweis/Reisepass
Was ändert sich ab 01. Mai 2025?
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03. Dezember 2020 ist es ab dem 01. Mai 2025 nur noch möglich, Lichtbilder in digitalem Format zur Beantragung dieser Dokumente zu nutzen. Unter anderem sollen die biometrischen Standards besser eingehalten werden sowie Manipulationen am Passbild (sogenanntes Morphing) nicht mehr möglich sein.
Das heißt für Sie:
Passbilder für hoheitliche Dokumente werden ab 01. Mai 2025 in Ihrer Behörde erstellt –
die Verwendung ausgedruckter Bilder ist dann nicht mehr zulässig.
Für die Erstellung des Lichtbildes fallen Kosten in Höhe von 06,00 Euro an.
Alternativ dazu kann ein zertifizierter Fotograf Ihr Foto aufnehmen und es digital und verschlüsselt über einen Cloudanbieter Ihrem Einwohnermeldeamt übermitteln. Die Kosten dafür, entrichten Sie an den Fotografen selbst.
Ihr Einwohnermeldeamt