Dabei können wir Ihnen helfen




Zu den Aufgabengebieten unserer Meldestelle gehören, An- und Ummeldungen, Beglaubigungen, die Beantragung von Führungszeugnissen, Haushalts-/Melde- bescheinigungen sowie Melderegisterauskünfte. Des Weiteren könne Sie bei uns Personalausweise und Reispässe beantragen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

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An-, Ab- und Ummeldung


Ein Umzug bringt viele Veränderungen mit sich – denken Sie dabei auch an Ihre Ummeldung beim Meldeamt. In Deutschland sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anzumelden. Das gilt übrigens auch, wenn Sie nur innerhalb der Straße oder desselben Hauses umziehen.
  • Ihren Personalausweis und ggf. Ihren Reisepass
  • die Wohnungsgeberbestätigung (Vordruck steht zum Download bereit, der Mietvertrag allein reicht nicht aus)
  • bei Umzug minderjähriger Kinder ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern notwendig

Vereinbaren Sie einen Termin im Einwohnermeldeamt oder melden Sie sich einfach und bequem online um:

Alle Informationen zum Online-Dienst finden Sie auf www.wohnsitzanmeldung.gov.de.

Für einen Wegzug ins Ausland müssen sie sich abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie eine Nebenwohnung ersatzlos aufgeben wollen.

Personalausweise und Reisepässe

Das benötigen Sie für die Beantragung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises:

  • alter Personalausweis oder Reisepass, alter Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde
  • bei Beantragung für Minderjährige: Einverständniserklärung des 2. Sorgeberechtigten oder aktuellen Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Weitere Informationen zum Personalausweis und zu den Vorteilen des elektronischen Identitätsnachweises erhalten Sie auf dem Personalausweisportal.

Gebühren und Gültigkeit

Antragstellende Person über 24 Jahre46,00 Euro
(10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahre27,60 Euro
(6 Jahre gültig)
vorläufiger Personalausweis10,00 Euro
(3 Monate gültig)
biometrisches Passbild8,00 Euro
(digitale Aufnahme, nur einmalig verwendbar)

Das benötigen Sie für die Beantragung eines Reisepasses (ePass)

  • alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde
  • bei Beantragung für Minderjährige: Einverständniserklärung des 2. Sorgeberechtigten oder aktuellen Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • Auch für das Reisen mit Kindern gilt: Kein Grenzübertritt ohne gültiges Ausweisdokument!

Auf der Website des Auswärtigen Amtes können Sie – nach Eingabe des Bestimmungslandes – einsehen, welches Dokument für Sie und Ihr Kind benötigt wird.

Nähere Informationen zum ePass finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Gebühren und Gültigkeit

Antragstellende Person über 24 Jahre
Reisepass mit 32 Seiten
70,00 Euro
(10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahre
Reisepass mit 32 Seiten
37,50 Euro
(6 Jahre gültig)
Vorläufiger Reisepass26,00 Euro
(max. 1 Jahr gültig!)
Biometrisches Passbild8,00 Euro (digitale Aufnahme, nur einmalig verwendbar)
Aufpreis für Expresslieferung32,00 Euro (ca. 5 Werktage)

Biometrische Lichtbilder

Die Passbilder werden vor Ort in unserer Behörde erstellt – die Verwendung ausgedruckter Bilder ist nicht mehr zulässig.

Für die Erstellung des Lichtbildes fallen Kosten in Höhe von 8,00 € an.

Alternativ dazu kann ein zertifizierter Fotograf Ihr Foto aufnehmen und es digital und verschlüsselt über einen Cloudanbieter Ihrem Einwohnermeldeamt übermitteln. Die Kosten dafür entrichten Sie an den Fotografen selbst.

Polizeiliches Führungszeugnis beantragen

Für ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen Sie Ihren Personalausweis und das Anschreiben der Stelle, die es fordert.

Die Gebühr beträgt für ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis 13,00 Euro.

Ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch online (BfJ (Bürgerdienste)) beantragen.
Die Online-Funktion am Personalausweis muss aktiviert sein und Ihr persönlicher PIN wird benötigt.

Untersuchung nach dem Arbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Um eine Arbeit aufzunehmen, benötigt jeder Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine ärztliche Untersuchung.

Den dazugehörigen Untersuchungsberechtigungsschein bekommen Sie ausschließlich beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Sie können diesen online (Untersuchungen nach JArbSchG | Verbraucherschutz) beantragen oder einen Vor-Ort-Termin vereinbaren.

Öffnungszeiten

Termine können zu folgenden Zeiten vereinbart und wahrgenommen werden:

Montag:
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:
09:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 – 12:00 Uhr
14:30 – 17:30 Uhr
Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr

Gleitende Arbeitszeit! Besuche außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung.

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