Das macht unsere Schiedsstelle
Die Mitgliedsgemeinden der „VG Westerwald-Obereichsfeld“ – Büttstedt, Effelder, Großbartloff, Küllstedt und Wachstedt haben im Jahre 1996 eine gemeinsame Schiedsstelle gebildet.
Die Schiedsstelle wird von einem Schiedsmann und im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter besetzt. Das Schiedsamt wird ehrenamtlich geführt. Die Amtsdauer des Schiedsmannes und seines Stellvertreters sind 5 Jahre.
Aufgabe der Schiedsstelle ist es, außergerichtliche Schlichtungsverfahren im Zivil- wie im Strafrecht herbeizuführen.
In bürgerlichen Rechtsangelegenheiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt, die Zahlungen oder die Leistungen anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben.
Oberstes Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist der Vergleich. Oftmals ist ein Vergleich besser und immer kostengünstiger als ein Gerichtstermin. Verhandlungen bei der Schiedsstelle sind niemals öffentlich und werden streng vertraulich behandelt.
Bei bestimmten Privatklagedelikten, ist der Schlichtungsversuch der Schiedsstelle dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet.
Zuständigkeitsbereich
Außerhalb des Zuständigkeitsbereichs
Anfallende Gebühren
Für ein Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben; kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr 20,00 €.
Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs und der Schwierigkeit des Falls kann die Gebühr auf höchstens 35,00 € erhöht werden.
Ansprechpersonen
Anträge und Sprechzeiten
Schriftliche Anträge zu Schlichtungsverhandlungen können bei der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ abgeben werden.
Diese werden dann unmittelbar an die Schiedsstelle weitergeleitet.