Sehr geehrte Damen und Herren,

in einigen Mitgliedsgemeinden wurden und werden derzeit Grundsteuerbescheide zugestellt. Dabei kommt es auf Grund der zeitlichen Abweichung von Steuererklärung (im Jahr 2022) und Grundsteuerbescheid (im Jahr 2025) vermehrt dazu, dass Ihnen möglicherweise Bescheide für Grundstücke zugestellt werden, die nicht mehr in Ihrem Eigentum stehen. Dies liegt daran, dass das zuständige Finanzamt die Änderungen noch nicht an die Gemeinde übermittelt hat.

Um unnötige und von dieser Stelle nicht lösbare Rückfragen zu vermeiden, wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an das Finanzamt, damit dieses schnellstmöglich die aktuellen Daten an die Gemeinde übermittelt. Erst dann kann der aktuelle Eigentümer herangezogen werden. Die Gemeinde ist an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden. Wir bitten dahingehend um Ihr Verständnis.

Steueramt
Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“

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