2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „In den drei Gerten / Auf dem Rain“
Der Gemeinderat der Gemeinde Büttstedt hat in der Sitzung vom 24.06.2021 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „In den drei Gerten / Auf dem Rain“ eingeleitet und den Aufstellungsbeschluss (Nr. 07-07/2021) gefasst. Der Bebauungsplan wird als vorzeitiger Bebauungsplan mit förmlicher Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 2 bis 4c BauGB und § 10 BauGB aufgestellt. Der Gemeinderat der Gemeinde Büttstedt hat in der Sitzung vom 02.06.2025 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und den Beschluss (Nr. 20-04/2025) über die Veröffentlichung des Entwurfes im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Hiermit wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gegeben.
Erläuterung
Es ist geplant, die Effizienz des bestehenden Windparks zwischen Büttstedt und Effelder in seiner Nutzung zur Erzeugung von Windenergie zu verbessern. Mit der Erneuerung (sog. Repowering) von nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Windenergieanlagen (WEA), und gleichzeitiger Berücksichtigung von Erfahrungen der Anströmungsverhältnisse im bisherigen Windfeld, lässt sich unter Nutzung einer geringeren Anzahl von Anlagen eine höhere Erzeugung von Windenergie erreichen. Hierzu ist eine Änderung der Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 01 „In den drei Gerten / Auf dem Rain“ und eine Erweiterung des Geltungsbereiches entsprechend der Festlegung der Windvorrangfläche erforderlich. In der folgenden Abbildung ist der Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes zu finden, sowie die Erweiterung im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „In den drei Gerten / Auf dem Rain“.

Öffentliche Auslegung
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025 im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“, Neue Straße 16 in 37359 Küllstedt, 1. Obergeschoss über den Stand des Entwurfs zu informieren. (Telefonnummer: 036075/683-10
Es werden folgende Unterlagen ausgelegt:
- Teil A: Planzeichnung inkl. Teil B: Textliche Festsetzungen in der Entwurfsfassung vom 27.05.2025
- Teil C: Begründung zum Entwurf inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter, Mensch und seine Gesundheit, Stand Mai 2025
- Planzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
- Umweltrelevante Informationen und Unterlagen
- Ingenieurgeologisches Gutachten vom 08.02.2013
- Umweltbezogene Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen verkehrliche Erschließung, Schutzgebiete, Artenschutz, Boden, Hydrogeologie/Grundwasserschutz, Geotopschutz, Schatten/Geräusche (aus der frühzeitigen und ersten förmlichen Beteiligung; Zusammenfassender Inhalt aus der ersten förmlichen Beteiligung s. folgende Tabelle)
- Fledermaus-Erfassungen 2020 inkl. Karte, Stand Februar 2021
- Gondelmonitoring für den Windpark „Büttstedt“ – Bericht für WEA 4, 8 und 31 nach dem Erhebungsjahr 2020, Stand Januar 2025
- Avifaunistisches Gutachten, Stand Juni 2024 – ergänzt 2025
- Avifaunistisches Gutachten – Kartierung Greifvogelhorste, Stand Juni 2024 – ergänzt 2025
- Avifaunistisches Gutachten – Standortbezogene Raumnutzungsanalyse für Rotmilane, Stand Juni 2024 – ergänzt 2025
Zusammenfassung der umweltbezogenen Stellungnahmen aus der ersten förmlichen Beteiligung
Institution | Relevante Hinweise |
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TLBG (Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) | – Fachliche Stellungnahme zur Kartengenauigkeit und und Beglaubigungen; keine bodenordnerischen Bedenken. |
TLBV (Thüringer Landesamt für Bau & Verkehr) | – Fachliche Stellungnahme zur verkehrlichen Erschließung, zur Einhaltung der Bau- & Anbauverbotszone entlang der L1008 sowie zur Klärung der Zufahrten und Rückbaupflichten. – Fachliche Stellungnahme zur Amphibienschutzanlage sowie zur Unterhaltungsverpflichtung. – Fachliche Stellungnahme zu den Kompensationsmaßnahmen und zum Rückbaukonzept. |
Thüringer Landesverwaltungsamt | – Fachliche Stellungnahme zur Höhenbegrenzung, zu Aussagen zum Landschaftsbild sowie zum Immissionsschutz. |
TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) | – Fachliche Stellungnahme zur Lage im Wasserschutzgebiet III sowie fachliche Hinweise zum Geotopschutz (Spaniersee) Subrosionsgefährdung und technischem Bodenschutz. – Fachliche Stellungnahme zur verpflichtenden Datenbereitstellungen und geologischen Messungen. – Fachliche Stellungnahme zum Bodenschutzkonzept. |
Landratsamt Eichsfeld (Untere Naturschutzbehörde) | Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope; Datensätze der Biotopkartierung (OBK 2.1) fehlen in Planung. – Artenschutz durch Maßnahmen wohl vermeidbar, Eingriff ins Landschaftsbild ausgleichspflichtig (Zahlung: 59.670 Euro). – Zustimmung verweigert, bis Biotope planzeichnerisch gesichert sind. |
Private Einwendungen (Gemeinde Küllstedt & Anwohner:innen) | – Hinweise zu Bewertung, Gutachten Lärmbelastung – Hinweise zu Immissionen, Schattenwurf, Tierpopulationen, bedarfsgerechter Nachtbefeuerung, verkehrsrechtliche Bedenken, Rückbau, Wasserschutz und Ausgleichsmaßnahmen |
Die Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld nimmt im Zeitraum der Auslegungsfrist Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen entgegen. Diese sollen elektronisch übermittelt werden; Stellungnahmen können jedoch auch schriftlich oder während der Öffnungszeiten des Bauamtes zur Niederschrift vorgetragen werden. Während der Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache erteilt die Verwaltungsgemeinschaft Auskünfte zur o. g. Planung. Kinder und Jugendliche sind als Teil der Öffentlichkeit ebenfalls ausdrücklich eingeladen, zu den Planungen Stellung zu nehmen.
Öffnungszeiten der VG Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld:
Montag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Alternativ können Sie die Unterlagen auch im Internet unter folgender Adresse einsehen:
https://www.westerwald- obereichsfeld. de/verwaltungsgemeinschaft/bauamt/#bauleitplanung
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls beteiligt.