Unser Standesamt in Küllstedt

In unserem Standesamt kümmern wir uns mit großer Sorgfalt um alle Angelegenheiten, die im Laufe des Lebens von Bedeutung sind: von der Ausstellung von Geburtsurkunden über die Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen bis hin zur Führung von Familienbüchern. Ebenso kümmern wir uns um die Ausstellung von Abstammungs- und Heiratsurkunden, bearbeiten Kirchenaustritte und sind bei Sterbefällen für Sie da, um die nötigen Dokumente bereitzustellen. Wir freuen uns Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterzuhelfen.

Informationen zur Eheschließung

Die Entscheidung zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben. Unser Trauzimmer in der Neue Straße 16 in Küllstedt bietet mit seinem liebevoll restaurierten Ambiente eine wunderschöne Kulisse für Ihren großen Tag.

Die Eheschließung muss beim Standesamt angemeldet werden, um den Personenstand festzustellen. Hierbei wird durch entsprechende Nachweise geprüft, ob die Frau oder der Mann ledig, verwitwet oder geschieden ist und ob eine Doppelehe ausgeschlossen werden kann. Für die Anmeldung können Sie zwischen den Standesämtern wählen, in deren Bezirk einer der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Die eigentliche Trauung kann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vorher erfolgen, da die erforderlichen Urkunden nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Ihren Wunschtermin für die Eheschließung können Sie ganz unkompliziert mit uns absprechen.
Wenn ein Ehepartner aus dem Ausland kommt, sollten Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen, da hier internationales Privatrecht für das ausländische Heimatrecht der Verlobten beachtet werden muss. Wir stehen Ihnen dafür gerne mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen dabei, die notwendigen Bescheinigungen, Urkunden und Dokumente zu besorgen. Grundsätzlich wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Sollte dies der Heimatstaat nicht ausstellen, wird eine Ledigkeitsbescheinigung erforderlich. Dann muss beim zuständigen Oberlandesgericht (für Küllstedt ist dies das OLG Jena) die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den aufnehmenden Standesbeamten beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann die oder der Verlobte seine Heiratsbereitschaft auch per Beitrittserklärung dokumentieren.
Dazu gibt es einen speziellen Vordruck, den das Standesamt für Sie bereithält.
Das bürgerliche Recht bietet Ihnen eine Vielfalt von Möglichkeiten zur Namensführung. Zum Ehenamen kann ein gemeinsamer Name bestimmt werden, entweder der Geburtsname des Mannes oder der Frau. Selbst der Name aus einer Vorehe ist möglich.
Derjenige, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Das ist allerdings nicht möglich, wenn bereits der Ehename aus mehreren Namen besteht.
Besteht der Name des Ehegatten, der von der Voranstellung oder Anfügung Gebrauch machen will, aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.
Bestimmen Sie bei der Eheschließung keinen Ehenamen, so führt jeder Ehegatte seinen zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen weiter. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, nach der Eheschließung einen gemeinsamen Namen zu bestimmen.
Gemeinsame Kinder erhalten ebenfalls den gewählten Namen. Sprechen Sie uns einfach für weitere Informationen an.
Gerne verwirklichen wir Ihre Eheschließung in unserem frisch renovierten Trauzimmer in Küllstedt. Bis zu 20 Gäste finden neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten im Obergeschoss Platz.
Gebühren für die Nutzung der Räumlichkeiten werden nicht erhoben.
Geheiratet werden kann während der allgemeinen Öffnungszeiten unserer Verwaltungsgemeinschaft.
Wir bitten Sie darum, auf das Reis werfen vor unserem Haus zu verzichten.
Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld, Neue Straße 16, 37359 Küllstedt. Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus § 13 Abs. 2 Thüringer Kirchensteuergesetz und Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung.
Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.
Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kopien der Kirchenaustrittsbescheinigungen werden durch das zuständige Standesamt jeweils zwei Jahre aufbewahrt und anschließend vernichtet (§ 3 Satz 3 Thüringer Verordnung zur Regelung des Verfahrens beim Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, GVBl. 2009, S. 58).
Den Datenschutzbeauftragten der Verwaltungsgemeinschaft für den  Bereich Standesamt ist Herr Andreas Jakobi. Ihn erreichen Sie unter Tel. 036075/683-11, E-Mail: standesamt@westerwald-obereichsfeld.de. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden. Dieser oder Ihr zuständiger Mitarbeiter im Standesamt erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.