Dabei können wir Ihnen helfen




 Zu den Aufgabengebieten unserer Meldestelle gehören, An- und Ummeldungen, Beglaubigungen, die Beantragung von Führungszeugnissen, Haushalts-/Melde- bescheinigungen sowie Melderegisterauskünfte. Des Weiteren könne Sie bei uns Personalausweise und Reispässe beantragen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

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Ausweise und Reisepässe

Das benötigen Sie für die Beantragung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises:

  • alter Personalausweis oder Reisepass, alter Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde
  • bei Beantragung für Minderjährige: Einverständniserklärung des 2. Sorgeberechtigten oder aktuellen Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Weitere Informationen zum Personalausweis und zu den Vorteilen des elektronischen Identitätsnachweises erhalten Sie auf dem Personalausweisportal.

Gebühren und Gültigkeit

Antragstellende Person über 24 Jahre37,00 Euro
(10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahre22,80 Euro
(6 Jahre gültig)
vorläufiger Personalausweis10,00 Euro
(3 Monate gültig)
biometrisches Passbild8,00 Euro
(digitale Aufnahme, nur einmalig verwendbar)

Das benötigen Sie für die Beantragung eines Reisepasses (ePass)

  • alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde
  • bei Beantragung für Minderjährige: Einverständniserklärung des 2. Sorgeberechtigten oder aktuellen Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • Auch für das Reisen mit Kindern gilt: Kein Grenzübertritt ohne gültiges Ausweisdokument!

Auf der Website des Auswärtigen Amtes können Sie – nach Eingabe des Bestimmungslandes – einsehen, welches Dokument für Sie und Ihr Kind benötigt wird.

Nähere Informationen zum ePass finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Gebühren und Gültigkeit

Antragstellende Person über 24 Jahre
Reisepass mit 32 Seiten
70,00 Euro
(10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahre
Reisepass mit 32 Seiten
37,50 Euro
(6 Jahre gültig)
Vorläufiger Reisepass26,00 Euro
(max. 1 Jahr gültig!)
Biometrisches Passbild8,00 Euro (digitale Aufnahme, nur einmalig verwendbar)
Aufpreis für Expresslieferung32,00 Euro (ca. 5 Werktage)

Biometrische Lichtbilder

Die Passbilder werden vor Ort in unserer Behörde erstellt – die Verwendung ausgedruckter Bilder ist nicht mehr zulässig.

Für die Erstellung des Lichtbildes fallen Kosten in Höhe von 8,00 € an.

Alternativ dazu kann ein zertifizierter Fotograf Ihr Foto aufnehmen und es digital und verschlüsselt über einen Cloudanbieter Ihrem Einwohnermeldeamt übermitteln. Die Kosten dafür entrichten Sie an den Fotografen selbst.

Polizeiliches Führungszeugnis beantragen

Für ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen Sie Ihren Personalausweis und das Anschreiben der Stelle, die es fordert.

Die Gebühr beträgt für ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis 13,00 Euro.

Ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch online (BfJ (Bürgerdienste)) beantragen.
Die Online-Funktion am Personalausweis muss aktiviert sein und Ihr persönlicher PIN wird benötigt.

Untersuchung nach dem Arbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Um eine Arbeit aufzunehmen, benötigt jeder Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine ärztliche Untersuchung.

Den dazugehörigen Untersuchungsberechtigungsschein bekommen Sie ausschließlich beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Sie können diesen online (Untersuchungen nach JArbSchG | Verbraucherschutz) beantragen oder einen Vor-Ort-Termin vereinbaren.

An-, Ab- und Ummeldung


Jeder Bürger, der eine neue Wohnung oder Haus bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb des Orts, der Straße oder des Hauses. Entsprechend der Meldepflicht wird eine Wohnungsgeberbestätigung (§19 Bundesmeldegesetz) durch die Behörde verlangt. Die Bescheinigung ist vom Vermieter ebenfalls im Zeitrahmen von 14 Tagen auszufüllen. Nutzen Sie hierzu einfach unseren Vordruck.

Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht und reicht allein deshalb nicht aus!

Für einen Wegzug ins Ausland müssen sie sich abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie eine Nebenwohnung ersatzlos aufgeben wollen.

Öffnungszeiten

Termine können zu folgenden Zeiten vereinbart und wahrgenommen werden:

Montag:
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:
09:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 – 12:00 Uhr
14:30 – 17:30 Uhr
Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr

Gleitende Arbeitszeit! Besuche außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung.

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