Dabei können wir Ihnen helfen
Zu den Aufgabengebieten unserer Meldestelle gehören, An- und Ummeldungen, Beglaubigungen, die Beantragung von Führungszeugnissen, Haushalts-/Melde- bescheinigungen sowie Melderegisterauskünfte. Des Weiteren könne Sie bei uns Personalausweise und Reispässe beantragen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Ausweise und Reisepässe
Das benötigen Sie für die Beantragung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises:
Gebühren und Gültigkeit
Antragstellende Person über 24 Jahre | 37,00 Euro (10 Jahre gültig) |
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Antragstellende Person unter 24 Jahre | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro (3 Monate gültig) |
biometrisches Passbild | 8,00 Euro (digitale Aufnahme, nur einmalig verwendbar) |
Das benötigen Sie für die Beantragung eines Reisepasses (ePass)
Auf der Website des Auswärtigen Amtes können Sie – nach Eingabe des Bestimmungslandes – einsehen, welches Dokument für Sie und Ihr Kind benötigt wird.
Gebühren und Gültigkeit
Antragstellende Person über 24 Jahre Reisepass mit 32 Seiten | 70,00 Euro (10 Jahre gültig) |
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Antragstellende Person unter 24 Jahre Reisepass mit 32 Seiten | 37,50 Euro (6 Jahre gültig) |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro (max. 1 Jahr gültig!) |
Biometrisches Passbild | 8,00 Euro (digitale Aufnahme, nur einmalig verwendbar) |
Aufpreis für Expresslieferung | 32,00 Euro (ca. 5 Werktage) |
Biometrische Lichtbilder
Die Passbilder werden vor Ort in unserer Behörde erstellt – die Verwendung ausgedruckter Bilder ist nicht mehr zulässig.
Für die Erstellung des Lichtbildes fallen Kosten in Höhe von 8,00 € an.
Alternativ dazu kann ein zertifizierter Fotograf Ihr Foto aufnehmen und es digital und verschlüsselt über einen Cloudanbieter Ihrem Einwohnermeldeamt übermitteln. Die Kosten dafür entrichten Sie an den Fotografen selbst.
Polizeiliches Führungszeugnis beantragen
Für ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen Sie Ihren Personalausweis und das Anschreiben der Stelle, die es fordert.
Die Gebühr beträgt für ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis 13,00 Euro.
Untersuchung nach dem Arbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Um eine Arbeit aufzunehmen, benötigt jeder Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine ärztliche Untersuchung.
Den dazugehörigen Untersuchungsberechtigungsschein bekommen Sie ausschließlich beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Sie können diesen online (Untersuchungen nach JArbSchG | Verbraucherschutz) beantragen oder einen Vor-Ort-Termin vereinbaren.
An-, Ab- und Ummeldung
Jeder Bürger, der eine neue Wohnung oder Haus bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb des Orts, der Straße oder des Hauses. Entsprechend der Meldepflicht wird eine Wohnungsgeberbestätigung (§19 Bundesmeldegesetz) durch die Behörde verlangt. Die Bescheinigung ist vom Vermieter ebenfalls im Zeitrahmen von 14 Tagen auszufüllen. Nutzen Sie hierzu einfach unseren Vordruck.
Für einen Wegzug ins Ausland müssen sie sich abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie eine Nebenwohnung ersatzlos aufgeben wollen.
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Vordrucke zum Download
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