Informationen vom Landkreis Eichsfeld – Pressemitteilung
Auszug:
Ab sofort ist sämtliches Hausgeflügel in Ställen unterzubringen, die entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht und gilt unmittelbar. Sofern Stallkapazitäten nicht ausreichen und/oder eine Bestandsreduktion nicht in Frage kommt, ist auch die Errichtung von speziellen Schutzvorrichtungen möglich. Als wildvogelsicher und rechtskonform gelten Ausläufe mit einer nach oben geschlossenen Abdeckung (z.B. befestigte Planen), an den Seitenrändern dürfen auch Netze mit maximaler Maschenweite von 25mm zum Einsatz kommen. Die Regelungen gelten nicht nur für Geflügel, sondern auch für sonstige gehaltene Vögel (z.B. Ziervögel, Greifvögel und Brieftauben).
gesamte Pressemitteilung
weitere Informationen im aktuellen Amtsblatt des LK Eichsfeld v. 04. November 2025
